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   OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 2 UF 167/91   

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https://dejure.org/1992,6557
OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 2 UF 167/91 (https://dejure.org/1992,6557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.1992 - 2 UF 167/91 (https://dejure.org/1992,6557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 2 UF 167/91 (https://dejure.org/1992,6557)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1581 § 1603 § 242
    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen schuldhafter Vertragsverletzung

Verfahrensgang

  • AG Melsungen - 5 F 121/91
  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 2 UF 167/91

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 203
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
    In aller Regel wird der Schuldner sich bewusst gemacht haben müssen, dass er durch die Straftat gegen seinen Arbeitgeber seine Arbeitsstelle gefährdet, und den Verlust des Arbeitsplatzes und damit seine Leistungsunfähigkeit in Kauf genommen haben müssen (so mit Recht OLG Frankfurt/M., FamRZ 1993, 203, 204).
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