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OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 2 UF 167/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1581 § 1603 § 242
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen schuldhafter Vertragsverletzung
Verfahrensgang
- AG Melsungen - 5 F 121/91
- OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 2 UF 167/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 203
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92 In aller Regel wird der Schuldner sich bewusst gemacht haben müssen, dass er durch die Straftat gegen seinen Arbeitgeber seine Arbeitsstelle gefährdet, und den Verlust des Arbeitsplatzes und damit seine Leistungsunfähigkeit in Kauf genommen haben müssen (so mit Recht OLG Frankfurt/M., FamRZ 1993, 203, 204).